FLUGLATERNENVERORDNUNG

Sie sehen schön aus, sind Glückssymbol und romantischer Hingucker: Fluglaternen. Allerdings bergen die Flugkörper aus Papier, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird, erhebliche Gefahren. Sie sind daher in Deutschland kaum noch erlaubt.

Aufstiegsverbot auch in Nordrhein-Westfalen

Immer wieder haben Fluglaternen (auch Sky-,"Kong-Ming-" oder Himmelslaternen genannt) in der Vergangenheit zu verheerenden Bränden geführt. Viele Bundesländer haben daher ein generelles Aufstiegsverbot erteilt. Auch Nordrhein-Westfalen gehört seit 2009 dazu – und zwar ganzflächig.

Hohe Strafen

Wer gegen das Verbot verstößt, dem drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Der Anwender einer Himmelslaterne haftet außerdem für entstehende Schäden. Also: Lieber gar nicht erst Brände und Geldstrafen riskieren.

Warum sind die Laternen gefährlich?

Der Ballon steigt durch warme Luft auf, die ein eigener Brennkörper produziert. Er entzieht sich schnell dem Wirkungskreis des Anwenders und ist nicht mehr steuerbar: Die Flugbahn ist nicht berechenbar und kann nach dem Aufstieg nicht beeinflusst werden. Hinzu kommt die Kombination "offene Feuerquelle" und "leicht entflammbare Hülle". Insgesamt stellen die Laternen daher eine große Gefahr für Menschen und Tiere, aber auch für Häuser, Sachgüter, Wälder und Wiesen dar – besonders bei Trockenheit.

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